Hoffnung für PK-Romanshorn-Geschädigte

  02.03.2023 Schule&Bildung, Romanshorn

Betreffend den möglichen Forderungen der ehemaligen Versicherten der PK Romanshorn gibt es eine gewisse, wenn auch geringe Hoffnung auf Schadenersatz.

Da die wichtigste vorwerfbare Handlung gegenüber dem Experten für berufliche Vorsorge die Täuschung des Stadtrates Romanshorn zu den Auswirkungen einer Teilkapitalisierung in der Sitzung vom 12. März 2013 war, sollte diesbezüglich die Verjährung unterbrochen werden. Der Rechtsvertreter des Experten für berufliche Vorsorge war leider nicht bereit, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Geschädigt wurden vor allem Mitarbeiter in den Jahren 2014–2020 mit Jahrgang 1960 und jünger. Gerne hilft der Präsident der Primarschule Romanshorn, Hanspeter Heeb, die mögliche Verjährung zu verhindern, soweit diese nicht schon eingetreten ist. Geschädigte können sich an [email protected] wenden.
In vielen Fällen besteht auch ein Rechtsschutz eines Berufsverbandes oder einer privaten Rechtsschutzversicherung.

Primarschule Romanshorn


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