Neues Publikationsgesetz geht in die Vernehmlassung
03.06.2026 PolitikDer Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für ein neues Publikationsgesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Es soll das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen ablösen. Künftig soll das Amtsblatt nur noch elektronisch erscheinen. Zudem soll neu die elektronische Fassung des Thurgauer Rechtsbuchs massgebend sein.
Das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen trat am 1. November 1978 in Kraft. Hauptzweck amtlicher Publikationsorgane ist es, amtliche Texte den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Dies geschieht auf kantonaler Ebene durch die Publikation im Amtsblatt. Es erscheint heute jeden Freitag in gedruckter Form und ist auch in elektronischer Fassung als PDF unter www.amtsblatt.tg.ch abrufbar. Eine Suche im Amtsblatt ist jedoch nur beschränkt möglich. Insbesondere kann nicht nach Meldungstypen gesucht werden. Eine Ausgabe einmal pro Woche deckt zudem das Bedürfnis nach tagesaktuellen Publikationen nicht ab. Das Amtsblatt soll daher in der ersten Jahreshälfte 2027 durch eine rein elektronische Fassung abgelöst werden. Ein entsprechendes Projekt bei der Staatskanzlei befindet sich in der Umsetzung.
Parallel dazu sollen die Rechtsgrundlagen angepasst werden. Das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen hat sich zwar bewährt, ist aber in die Jahre gekommen. Das Thurgauer Rechtsbuch und das Amtsblatt des Kantons Thurgau sollen als amtliche Publikationsorgane auf zeitgemässe Rechtsgrundlagen abgestützt werden. Die Umstellung auf eine rein elektronische Publikation bietet daher Gelegenheit, das Gesetz einer Totalrevision zu unterziehen und es durch ein neues Publikationsgesetz abzulösen.
Über die aktualisierten Vorgaben für das elektronische Amtsblatt und das Rechtsbuch hinaus regelt das neue Gesetz auch die ausserordentlichen Publikationen, wenn besondere Umstände oder Dringlichkeit vorliegen.
Den Entwurf des Publikationsgesetzes hat der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis am 31. August 2026. Sämtliche Unterlagen finden sich unter e-vernehmlassungen.tg.ch.
Staatskanzlei des Kantons Thurgau