Informationen zum Brandschutz bei Veranstaltung und Gastronomiebetrieben
28.01.2026 Uttwil: offizielle MitteilungenDas tragische Brandereignis in Crans-Montana hat aufgezeigt, wie schnell lebensgefährliche Situationen entstehen können. Die Betreiber/innen von Gastronomiebetrieben sowie die Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Gäste, Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die neue Webseite https://www.bfb-cipi.ch, auf welcher nützliche Tipps zu Brandschutz in Gastronomie und Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Bezüglich der Benützung der Mehrzweckhalle machen wir sie darauf aufmerksam, dass ab einer Belegung von 100 Personen ein Brandschutzkonzept erforderlich ist. Dieses ist dem Feuerschutzamt zur Prüfung einzureichen und wird im Anlassfall vor Ort kontrolliert. Besonders zu beachten ist, dass während der ganzen Veranstaltung die Fluchtwege frei sind, Dekorationen schwer brennbar sind (RF2), keine Kerzen aufgestellt werden und kein Indoor Feuerwerk oder ähnliche pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Feuerschutzamt gerne zur Verfügung.
Feuerschutzamt