Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen

  05.10.2025 Politik

Aus dem Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung der Revision des Umweltschutzgesetzes im Bereich der Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, seien jedoch gezielte Anpassungen und Präzisierungen erforderlich, damit die Kantone wirksame und verhältnismässige Massnahmen ergreifen könnten. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass kantonale Lösungen auf regionale Gegebenheiten Rücksicht nehmen könnten. Für die Erfüllung der neuen Aufgaben seien derzeit im Kanton Thurgau aber keine finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung vorhanden, schreibt der Regierungsrat. Um die Schäden von invasiven gebietsfremden Organismen in Grenzen zu halten, müssen möglichst frühzeitig umfassende Massnahmen ergriffen werden. Die geltenden Rechtsgrundlagen reichen dafür aus der Sicht des Bundes nicht aus. Daher sollen die Kantone im Umweltschutzgesetz neu ermächtigt werden, Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen zu regeln.

Staatskanzlei
Kanton Thurgau


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