Kanton Thurgau begrüsst Klarheit bei Schutzstatus S und setzt weiterhin auf konsequente Integration

  30.06.2026 Politik

Der Kanton Thurgau begrüsst den Entscheid des Bundesrates zum Schutzstatus S vom 19. Juni 2026. Das Ziel des Bundes, frühzeitige Planungssicherheit für die Zeit ab März 2027 zu schaffen, deckt sich mit den Erwartungen des Kantons. Gleichzeitig sieht sich der Kanton Thurgau in seiner Strategie bestätigt: Die rasche und nachhaltige Integration der Schutzbedürftigen in den Arbeitsmarkt bleibt der zentrale Erfolgsfaktor.

Im März 2027 werden die ersten Geflüchteten aus der Ukraine seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Eine rechtzeitige Klärung der Rahmenbedingungen ist für die Kantone und die Betroffenen daher zentral. Dies betrifft insbesondere den Aufenthaltsstatus, die Höhe der Sozialhilfe und den Stellenwert der Integration.

Erfolg bestätigt Effizienz eingesetzter Integrationsmassnahmen
Dass der Schutzstatus S weitergeführt werden soll, untermauert die Thurgauer Strategie: Die rasche Integration in den Arbeitsmarkt bleibt das zentrale Ziel. Derzeit leben rund 2100 Schutzbedürftige im Kanton Thurgau, weniger als zwei Drittel davon sind im erwerbsfähigen Alter. 56,5% dieser Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, haben bereits eine Stelle gefunden, im Schweizer Durchschnitt sind es lediglich 47,6% (Quelle: Asylstatistik Mai 2026, SEM). Dieser Erfolg bestätigt die Effizienz der eingesetzten Integrationsmassnahmen und das grosse Engagement der hiesigen Betriebe.

Von den rund 2100 Schutzbedürftigen im Kanton Thurgau werden zirka 1300 Personen im Jahr 2027 von Gesetzes wegen eine befristete Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Diese ist an die Weiterführung des Schutzstatus S geknüpft und wird im Rahmen der regulären Ausweisverlängerung ausgestellt. Gut integrierte Personen können nach fünf Jahren Aufenthalt eine Härtefallbewilligung beantragen, die vom Schutzstatus unabhängig ist. Bund und Kantone erarbeiten derzeit die dafür erforderlichen Kriterien.

Kanton prüft eine Angleichung der Sozialhilfeleistungen
Weil die Bundessubventionen für Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren Aufenthalt wegfallen, schlägt der Bundesrat vor, den Kantonen mehr Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der Sozialhilfe zu gewähren. Der Kanton Thurgau prüft deshalb eine Angleichung der Sozialhilfeleistungen an das Niveau von vorläufig aufgenommenen Personen. Dieser Schritt trägt dazu bei, die entstehenden Mehrbelastungen für die Gemeinden zu begrenzen. Gleichzeitig stärkt die Anpassung der Ansätze die Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit und unterstützt damit das Ziel der wirtschaftlichen Eigenständigkeit.

Departement für Finanzen und Soziales und das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau


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