Kanton Thurgau hebt das Wasserentnahmeverbot auf

  15.09.2022 Brennpunkt

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat entschieden, das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern per morgen Freitag, 16. September 2022, aufzuheben. Der Entscheid ist aufgrund der veränderten Grosswetterlage möglich.

Seit dem 22. Juli 2022 galt im Kanton Thurgau ein generelles Verbot für Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und natürlichen Weihern sowie aus künstlichen und bewirtschafteten Weihern wie Mühleweihern, Fischaufzuchtteichen und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanälen. Entnahmen aus dem Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und Rhein wurden vom Verbot ausgenommen. Entnahmen aus Grundwasser und Quellen und Wasserentnahmen für die Wasserkraftnutzung, für die Wärmenutzung und zur Speisung von Weihern waren ebenfalls weiterhin erlaubt.

Seit Mitte August hat sich die Grosswetterlage geändert und es regnet wieder vermehrt im Einzugsgebiet der Thurgauer Oberflächengewässer. Mit dem Niederschlag konnten sich die Abflussverhältnisse in den kleinen Fliessgewässern wieder in Richtung Normalzustand bewegen. Da es für das Auffüllen der Grundwasservorkommen langandauernde und ausgiebige Niederschläge braucht, werden die Quellerträge zwar weiterhin tief bleiben und sich nur langsam verbessern. Allerdings ist jahreszeitbedingt aktuell der Bewässerungsbedarf für Kulturen nur noch von untergeordneter Bedeutung. Daher hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, das Verbot per morgen Freitag, 16. September 2022, aufzuheben.

Department für Bau und Umwelt Kanton Thurgau 


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