Kantonale Liegenschaftensteuer wird abgeschafft
19.05.2025 PolitikDie Thurgauer Stimmberechtigten haben die Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung der Liegenschaftensteuer) angenommen. Der Ja-Stimmenanteil lag bei 69,03 Prozent.
43ʾ040 Thurgauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich an der Urne für die Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung der Liegenschaftensteuer) ausgesprochen. Das entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 69,03 Prozent. 19ʾ311 Stimmberechtigte haben die Vorlage abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,18 Prozent.
Der Grosse Rat hat am 8. Dezember 2021 die Motion «Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen» für erheblich erklärt. Am 14. August 2024 hat der Grosse Rat eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes verabschiedet, wogegen 45 Mitglieder des Grossen Rates das Behördenreferendum ergriffen haben. Die Änderung war somit dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Volk hat sich für Abschaffung ausgesprochen
Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departementes für Finanzen und Soziales, nahm das Resultat der Abstimmung zur Kenntnis: «Das Volk hat sich für die Abschaffung der Liegenschaftensteuer auf den 1. Januar 2029 ausgesprochen. Diesen Auftrag wird die Regierung umsetzen. Die finanzielle Lage im Kanton ist aktuell angespannt. Es ist klar, dass die Abschaffung einer Steuer den Konsolidierungsdruck auf den Kantonshaushalt zusätzlich erhöht. Der Regierungsrat wird bei der nächsten Überarbeitung der Finanzstrategie im ersten Quartal 2026 das Abstimmungsresultat des heutigen Tages einfliessen lassen und gegebenenfalls Massnahmen vorschlagen.»
Staatskanzlei des Kantons Thurgau