Regierungsrat will kein neues Bundesgesetz über die Cannabisprodukte

  25.11.2025 Politik

Aus der Sitzung des Regierungsrates

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Vorentwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Cannabisprodukte ab. Die Vorlage würde durch die neue Regulierung zu einer teuren staatlichen Überadministration führen und den laufenden Pilotprojekten vorgreifen. Zudem weise die Vorlage Lücken im Jugendschutz auf.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Vorentwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Cannabisprodukte verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben. Im Zentrum der neuen Regelung sollen der Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit stehen. Insgesamt soll die Vorlage einen risikoärmeren und verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis ermöglichen.

Der Regierungsrat lehnt den Vorentwurf und die weitgehende Legalisierung ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, würde die neue Regulierung zu einer teuren staatlichen Überadministration führen und den Resultaten der laufenden Pilotprojekten vorgreifen. Zu klären sei insbesondere auch die Finanzierungsfrage. Ausserdem weise der Vorentwurf eine zentrale Lücke im Bereich des Jugendschutzes auf. Zwar richte sich der regulierte Markt ausschliesslich an Erwachsene. «Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Mehrheit der konsumierenden Erwachsenen bereits in der Jugend mit Cannabis begonnen haben», schreibt der Regierungsrat. Der Gesetzesentwurf sehe jedoch weder spezifische flankierende Massnahmen noch zusätzliche finanzielle Mittel zur Stärkung des Jugendschutzes vor. Im erläuternden Bericht werde zudem auf Erfahrungen in anderen Ländern verwiesen, doch er verschweige die teils problematischen Ergebnisse.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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