Regierungsrat will keine neue Kommission im Gesundheitswesen

  05.05.2025 Politik

Aus dem Regerungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, unterstützt er zwar die Grundidee für die Dämpfung des Kostenwachstums. Aus seiner Sicht würde die Änderung jedoch zu hohen administrativen Aufwendungen kommen, wofür die Kantone die Ressourcen zur Verfügung stellen müssten.

Mit der Vorlage will der Bund die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Vorgabe von Kosten- und Qualitätsziele), die im September 2023 vom nationalen Parlament verabschiedet wurde, konkretisieren. Diese soll insbesondere den rechtlichen Rahmen für die Festlegung der Kosten- und Qualitätsziele, die Zusammensetzung, die Aufgaben und Kompetenzen der neuen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Qualität detaillierter regeln.

Der Regierungsrat befürwortet die Grundidee, die Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen bezüglich des Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu konkretisieren sowie über Kosten- und Qualitätsziele das Kostenwachstum in der OKP zu dämpfen und transparenter zu machen. Hingegen lehnt er die Einteilung der Kostenziele nach Kostengruppen sowie die Schaffung einer neuen Kommission ab, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Die Einteilung der Kostenziele nach Kostengruppen sei nicht zielführend, eine solche Differenzierung fördere das Silodenken und sei der Transparenz kaum förderlich. «Zielführender wäre es, das Kostenziel über den gesamten Behandlungsprozess festzulegen», schreibt der Regierungsrat.

Die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring sei nicht notwendig, schreibt der Regierungsrat weiter. Zum einen seien in der bestehenden Eidgenössischen Qualitätskommission bereits alle Fachpersonen vertreten, die auch in der EQKK vertreten sein müssten. Zum anderen hätten die Aufgabenbereiche grosse Überschneidungen, was zwangsläufig zu Doppelspurigkeiten führen würde. Vielmehr solle der Auftrag der bestehenden Kommission erweitert werden, beantragt der Regierungsrat.

Der Regierungsrat hält es aus obengenannten Gründen für unwahrscheinlich, dass die Ziele der Vorlage erreicht werden. Absehbar sei hingegen bereits, dass die Überprüfung der vorgesehenen Kosten- und Qualitätsziele administrativ aufwendig sei und die Kantone die dafür notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung stellen müssten.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei


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