Kollisionen mit Tieren nicht gemeldet
08.12.2025 PolizeimeldungenEnde November fuhren zwei Autofaherer nach Kollisionen mit Tieren weiter, ohne sich bei der Polizei zu melden. Die Kantonspolizei Thurgau erinnert deshalb an die Meldepflicht und ruft zu erhöhter Aufmerksamkeit im Strassenverkehr auf.
Einer gab gegenüber den Einsatzkräften der Kantonspolizei Thurgau an, nicht von der Meldepflicht im Zusammenhang mit Haustieren gewusst zu haben. Der andere gab an, nicht von der unmittelbaren Meldepflicht nach einem Wildunfall gewusst zu haben. Der aufgebotene Wildhüter konnte das Tier nicht mehr auffinden. Beide Männer werden bei der Staatsanwaltschaft Bischofszell zur Anzeige gebracht.
Aufmerksamkeit jederzeit auf Strasse richten
Die Kantonspolizei Thurgau erinnert daran, die Aufmerksamkeit jederzeit auf die Strasse zu richten. Tiere, ob Wild- oder Haustiere, können unvermittelt und zu jeder Tageszeit auf die Fahrbahn gelangen. Wer vorausschauend fährt und die Geschwindigkeit anpasst, trägt wesentlich dazu bei, Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden.
Ein Unfall mit einem Wild- oder Haustier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer einen Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich strafbar.
Vorgehen nach einem Unfall mit einem Tier:
- Wenn nötig, die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck sichern, um Folgeunfälle zu verhindern.
- Den Unfall sofort der Polizei melden über die Notrufnummer 117. Die Polizei bietet im Anschluss einen Wildhüter oder Jäger auf. Dieser hat die Aufgabe, ein verletztes Tier aufzuspüren und, wenn nötig, von seinem Leiden zu erlösen. Zusätzlich stellt er der Autofahrerin oder dem Autofahrer eine Bestätigung aus, die bei der Versicherung eingereicht werden kann.
- Sich den Wildtieren nicht nähern und auf den Wildhüter, den Jäger oder die Polizei warten.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf dem Flyer Tiere im Verkehr
Redaktion / Kantonspolizei Thurgau