Mehr Menschen sollen eine Prämienverbilligung erhalten
13.12.2025 PolitikRegierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat:
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll der Kreis der Bezugsberechtigten der individuellen Prämienverbilligung (IPV) ab 2027 deutlich vergrössert werden. Rund 12’000 Erwachsene und 7000 Kinder werden in Zukunft zusätzlich eine IPV erhalten und so von den Krankenkassenprämien entlastet.
Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Die Bemessungsgrundlagen zur IPV-Berechtigung für Erwachsene sind seit 2006 und diejenigen für Kinder seit 2020 nicht mehr angepasst worden. Dies hat zur Folge, dass der Kreis der Bezugsberechtigten seit einigen Jahren stagniert. Die jährlich steigenden Krankenkassenprämien stellen zunehmend für viele Personen eine Belastung dar. Mit der Gesetzesrevision werden deutlich mehr Menschen ab 2027 durch eine IPV entlastet werden.
Botschaft zu Änderung KVG verabschiedet
Der Regierungsrat hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes verabschiedet. Bislang entsteht ein abgestufter Anspruch für Erwachsene, wenn die einfache satzbestimmende Steuer den Betrag von Fr. 400, Fr. 600 oder Fr. 800 nicht übersteigt. Bei Kindern beträgt die Grenze Fr. 1600. Wird ein steuerbares Vermögen ausgewiesen, wird keine IPV entrichtet. Um den Kreis der Bezugsberechtigten zu erhöhen, sollen diese Beträge bei Erwachsenen auf Fr. 600, Fr. 900 und Fr. 1200 erhöht werden, bei Kindern auf Fr. 2400. Damit steigt die Anzahl Erwachsener, die eine IPV beziehen, von rund 47’000 auf 59’000, die Anzahl Kinder von rund 17’000 auf 24’000.
Keine Mehrkosten
Die Gesetzesrevision löst keine Mehrkosten aus, da die IPV-Ansätze reduziert werden, die IPV-Gesamtsumme bleibt gleich. Die massvolle Reduktion der IPV-Ansätze ist im interkantonalen Vergleich gerechtfertigt. Der durchschnittliche IPV-Betrag deckte im Kanton Thurgau im Jahr 2024 71,9 Prozent der Krankenkassenprämie, was deutlich über dem Schweizer Durchschnitt von 58,1 Prozent liegt. Hingegen erhielten bisher im Kanton Thurgau 20,6 Prozent der Personen eine IPV, was deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 29,5 Prozent liegt. Gegenwärtig erhalten also verhältnismässig wenige Personen eine hohe IPV. In Zukunft sollen deutlich mehr Menschen eine leicht tiefere IPV erhalten.
Zeitpunkt der Umsetzung kritisiert
Im Juni 2025 hatte der Regierungsrat die Vorlage in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Rückmeldungen fielen unterschiedlich aus. Kritisiert wurde der Zeitpunkt der Umsetzung. Dieser ist jedoch mit bundesrechtlichen Änderungen begründet.
Nach der Vernehmlassung angepasst wurde der Steuerbetrag für junge Erwachsene, die sich am Ende des Jahres, für das die Prämienverbilligung geltend gemacht wird, in einer Ausbildung im Sinne des kantonalen Steuerrechts befunden haben. Dieser Betrag soll analog der Erhöhung für versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die das 18. Altersjahr vollendet haben, auf Fr. 1200 erhöht werden.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei