Mehr Menschen sollen von einer IPV profitieren
15.06.2025 BrennpunktDer Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit der Gesetzesänderung soll der Kreis der Bezugsberechtigten der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) ab 2027 vergrössert werden.
Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Das System zur Ermittlung und Auszahlung der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) wurde im Kanton Thurgau seit der Einführung im Jahr 1997 verschiedentlich angepasst. Die Bemessungsgrundlagen zur IPV-Berechtigung für Erwachsenen sind seit 2006 und diejenigen für Kinder seit 2020 nicht mehr angepasst worden. Dies hat zur Folge, dass der Kreis der Bezugsberechtigten seit einigen Jahren stagniert. Die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgabe, dass allen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine IPV gewährt werden soll, ist durch die starre Bemessungsgrundlage langfristig nicht sichergestellt. Zudem stellen die Krankenkassenprämien zunehmend für viele Personen eine starke Belastung dar.
Deshalb hat der Regierungsrat eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Bislang entsteht ein abgestufter Anspruch für Erwachsene, wenn die einfache satzbestimmende Steuer den Betrag von Fr. 400, Fr. 600 oder Fr. 800 nicht übersteigt. Bei Kindern beträgt die Grenze Fr. 1600. Wird ein steuerbares Vermögen ausgewiesen, wird keine IPV entrichtet. Um den Kreis der Bezugsberechtigten zu erhöhen, sollen diese Beträge bei Erwachsenen auf Fr. 600, Fr. 900 und Fr. 1200 erhöht werden, bei Kindern auf Fr. 2400.
Die Erweiterung des Bezügerkreises soll gemeinsam mit einer Senkung der IPV-Ansätze budgetneutral ab 2027 erfolgen. Das bedeutet, dass mehr Personen IPV erhalten, diese aber etwas tiefer liegt als bisher. Dabei ist zu beachten, dass der Kantons- und Gemeindeanteil an der IPV aufgrund von Vorgaben des Bundes ab 2028 ohnehin erhöht werden muss. Nach einer Senkung 2027 steigen die IPV-Ansätze ab dem Jahr 2028 damit wieder massgeblich. Die Vorlage berücksichtigt damit die veränderten gesellschaftlichen Realitäten und die revidierte Bundesgesetzgebung aufeinander abgestimmt.
Die externe Vernehmlassung dauert bis am 15. Oktober 2025. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter
e-vernehmlassungen.tg.ch/de/anpassung-ipv-bemessungsgrundlagen.
Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau