Meldepflicht bei öffentlicher Arbeitsvermittlung einführen

  27.05.2025 Politik

Aus dem Regierungsrat

Der Regierungsrat ist mit den Entwürfen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern grundsätzlich einverstanden.

Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, ist es aus seiner Sicht besser, statt von höherer Berufsbildung von Abschlüssen der Tertiärstufe zu sprechen oder von Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der höheren Berufsbildung.

Um die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S zu fördern, will der Bund auf Gesetzesstufe eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung einführen und ein Anspruch auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige schaffen. Auf Verordnungsstufe soll die Bewilligungspflicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in eine Meldepflicht umgewandelt werden.

Im Weiteren soll die Teilnahmepflicht an beruflichen Ein- oder Wiedereingliederungsprogrammen auch auf Personen mit Schutzstatus S ausgeweitet werden. Zudem sollen die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zu den kantonalen Integrationsprogrammen zeitlich verlängert werden können. Schliesslich soll der Zugang zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Ausländerinnen und Ausländer erleichtert werden.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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