Meldungen aus der Sitzung des Regierungsrates

  12.09.2026 Politik

Änderung Mehrwertsteuergesetz und Bundesgesetz über die Stempelabgaben

Der Regierungsrat begrüsst die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken). Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Finanzdepartement schreibt, trage die Gesetzesrevisionen dazu bei, administrative Hürden für Unternehmen abzubauen und die regulatorischen Rahmenbedingungen zu vereinfachen. Insbesondere die Aufhebung der Umsatzgrenze für die jährliche Mehrwertsteuerabrechnung und die Vereinfachung der Regelung zur Emissionsabgabe bei Unternehmenssanierungen entlasteten die Unternehmen administrativ und stärkten damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Diese volkswirtschaftlichen Vorteile überwiegen aus Sicht des Regierungsrates mögliche Mindereinnahmen, die aus der Ausweitung der Ausnahmen von der Emissionsabgabe bei Sanierungen resultieren könnten.

 

Regierungsrat stimmt Totalrevision zu

Der Regierungsrat stimmt der Totalrevision der Verordnung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes über Messmittel für ionisierende Strahlung und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen zu, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt wurde die Schweizer Gesetzgebung im Bereich des Strahlenschutzes an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beziehungsweise an die betreffenden internationalen Regelungen sowie Empfehlungen angepasst.

Ein wichtiger Teil des Strahlenschutzes bildet auch das Metrologierecht, das sicherstellen soll, dass die eingesetzten Messmittel für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind und sich die Verwenderinnen sowie Verwender auf die angezeigten Messwerte verlassen können. Daher sollen auch die Regelungen bezüglich der Messmittel für ionisierende Strahlung überarbeitet werden.


Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung

Der Regierungsrat ist mit der Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung, die auf die Motion «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen», zurückgeht, weitgehend einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement des Innern schreibt, ist er mit der vorgeschlagenen Regelung, wonach die Ausrichtung des gesamten Taggeldes durch einen einzigen Versicherer vorgesehen ist, jedoch nicht einverstanden. Das sei weder sachgerecht noch praxistauglich.

Der Regierungsrat beantragt, dass jeder Versicherer die Leistungen auf dem bei ihm versicherten Verdienst ausrichtet. Zudem äussert er bezüglich des Zeitpunkts der Inkraftsetzung einen Vorbehalt. Der Regierungsrat hält den vorgesehenen Zeitpunkt per 1. Januar 2027 als nicht realistisch und beantragt die Inkraftsetzung der Bestimmungen per 1. Januar 2028.


Gesamtrevision des Konzepts für den Gütertransport

Der Regierungsrat begrüsst die Gesamtrevision des Konzepts für den Gütertransport. Mit der Anpassung an die revidierten gesetzlichen Grundlagen und der Erweiterung auf den Gütertransport auf dem Wasser trage das Konzept den heutigen Anforderungen des Gütertransports Rechnung, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Gleichzeitig stelle es ein klares Bekenntnis des Bundes zum Güterverkehr auf Schiene und Wasser als Bestandteil zeitgemässer sowie effizienter Transportketten dar. Besonders begrüsst der Regierungsrat den erkannten Handlungsbedarf für eine regionale Umschlagsanlage im Raum Frauenfeld-Weinfelden, den erkannten Optimierungsbedarf der Standorte im Thurtal sowie die erkannte Kapazitätsgrenze des Formationsbahnhofs Sulgen.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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