Regierungsrat will neue Regelung für die Opfer sexueller Gewalt

  07.07.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Absicht des Bundes, die Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer einheitlich zu regeln. Er sieht die Integration ins Unfallversicherungsgesetz indes kritisch.

Die rechtlichen Unfallbegriffsmerkmale sind bei Vergewaltigungen oder sexuellen Übergriffen nicht immer erfüllt. Das gilt insbesondere, wenn diese Taten mittels chemischer Unterwerfung begangen werden. Der Bundesrat beantragt daher eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes, um zu gewährleisten, dass Gesundheitsschäden infolge solcher Übergriffe systematisch und einheitlich von der Unfallversicherung übernommen werden.

Der Regierungsrat begrüsst die Ziele der Vorlage. Eine neue Regelung trage wesentlich dazu bei, die Gleichbehandlung aller Opfer sexualisierter Gewalt sicherzustellen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Departement des Innern. Sie stärke zudem die Rechtssicherheit und entlaste die involvierten Fachstellen, indem sie klare Zuständigkeiten und Anspruchsgrundlagen schaffe. Allerdings steht er der Realisierung des Anliegens im Rahmen einer Revision des Unfallversicherungsgesetzes aus vollzugsrechtlichen Gründen kritisch gegenüber.

Die Herausforderungen im Vollzug mittels Integration ins Unfallversicherungsgesetz seien absehbar und es würden administrativer Aufwand und zahlreiche Gerichtsverfahren generiert. Sachdienlich wäre aus der Sicht des Regierungsrates hingegen eine Vorlage, die Synergien zwischen den verschiedenen Behörden und Rechtsgebieten nutzt und keinen Mehraufwand generiert.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei


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