Neuer Vogelgrippefall in der Region: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auch im Kanton Thurgau 

  25.11.2025 Brennpunkt, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Beim Stadtweiher in Wil ist vergangenen Freitag bei vier Enten und einem Schwan das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat daher in Rücksprache mit den St. Galler und Thurgauer Veterinärämtern eine Ausweitung der tierseuchenpolizeilichen Massnahmen beschlossen. Diese betreffen auch Teile des Kantons Thurgau: Im Gebiet von 17 Politischen Gemeinden wird eine Zwischenzone eingerichtet. Für Menschen ist das Vogelgrippevirus nicht gefährlich. 

Am Freitag wurde im Kanton St. Gallen ein weiterer Vogelgrippefall bekannt. Betroffen sind vier Enten und ein Schwan des Wiler Stadtweihers. Das BLV hat in Absprache mit den betroffenen Kantonen die erforderlichen Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen festgelegt.

Die betroffene Vogelhaltung wird zur Schutzzone und das Gebiet der Stadt Wil zur Überwachungszone erklärt. Von der Schutz- und Überwachungszone ist nur der Kanton St. Gallen betroffen. Zusätzlich wird in einem grösseren Umkreis um die Schutz- und Überwachungszone eine sogenannte Zwischenzone eingerichtet. Diese umfasst auch das Gebiet von 17 Politischen Gemeinden im Kanton Thurgau. In der Zwischenzone gelten für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren die Präventionsmassnahmen des Beobachtungsgebietes, um die Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. Zusätzlich gelten in der Zwischenzone spezielle Massnahmen für Grossbetriebe, deren Geflügel geschlachtet wird. Diese werden – wie auch die anderen Thurgauer Geflügelhalterinnen und -halter – direkt durch das Veterinäramt informiert.  

Beobachtungsgebiet wird schweizweit ausgeweitet
Ergänzend dazu hat das BLV die Präventionsmassnahmen verstärkt und das Beobachtungsgebiet auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Bis auf die Politischen Gemeinden Ermatingen und Salenstein, die bereits vergangene Woche zum Kontrollgebiet erklärt wurden, gelten für das restliche Kantonsgebiet ausserhalb der Zwischenzone ebenfalls erhöhte Präventionsmassnahmen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Dazu gehören Massnahmen zur Verhinderung eines Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Im Kontrollgebiet von Salenstein und Ermatingen gelten die erhöhten Präventionsmassnahmen hingegen für alle Geflügelhaltungen, und zwar unabhängig von der Bestandesgrösse.

Die genaue Linienführung des Beobachtungs- und Kontrollgebietes sowie der Zwischenzone ist unter folgendem Link im ThurGIS abrufbar: map.geo.tg.ch

Es gilt, weiterhin wachsam zu sein
Geflügelhalterinnen und -halter haben weiterhin ihr Geflügel genau zu beobachten und Anzeichen für eine Ansteckung umgehend ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt zu melden. Typische Krankheitsanzeichen sind etwa gesträubtes Gefieder, Atemwegsprobleme, Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, Flüssigkeitsansammlungen am Kopf, Hals, Kamm oder Beinen, Rückgang der Legeleistung sowie plötzliche Todesfälle.

Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Dennoch wird empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit dem genauen Fundort dem Veterinäramt oder der Polizei zu melden.

Für Geflügelhaltungen besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht. Diese gilt unabhängig von der Anzahl gehaltener Tiere oder ob es sich um eine private oder gewerbsmässige Geflügelhaltung handelt. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden; entweder mit dem Meldeformular Tierbestand, per E-Mail an [email protected] oder über die Webseite des Landwirtschaftsamtes landwirtschaftsamt.tg.ch.

Veterinäramt hat Vogelgrippe-Hotline eingerichtet
Das Veterinäramt hat für Fragen aus der Bevölkerung eine Vogelgrippe-Hotline eingerichtet: 058 345 34 44. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden an [email protected].

Weitere Informationen finden sich zudem auf der Webseite des Veterinäramtes veterinaeramt.tg.ch und des BLV www.blv.admin.ch.

Veterinäramt des Kantons Thurgau
 


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