Pharmaindustrie beteiligt sich am Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests

  13.01.2025 , Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat mit der Pharmaindustrie eine Vereinbarung über deren Beteiligung für den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests ausge-handelt. Gesuche für den Solidaritätsbeitrag können beim Staatsarchiv des Kantons Thurgau eingereicht werden.

Im Juli 2024 hat der Grosse Rat das Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests verabschiedet, das Gesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Per-sonen, die im Zeitraum 1940 bis 1980 in psychiatrischen Kliniken im Kanton Thurgau von Medikamententests betroffen waren, erhalten auf Gesuch hin einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken. Ein Anspruch besteht, wenn die Verabreichung eines Testpräparats akten-kundig ist. Das Staatsarchiv prüft die Gesuche. Der Kanton geht von rund 500 Gesuchen aus, was Kosten von bis zu 12.5 Millionen Franken zur Folge hätte.

Das Gesetz ermächtigt den Regierungsrat, mit der Pharmaindustrie Vereinbarungen über eine Kostenbeteiligung abzuschliessen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat mit Novartis, die stellvertretend für die Pharmaindustrie der Schweiz auftritt, eine Vereinbarung ausgehandelt. Novartis beteiligt sich mit vier Millionen Franken an den Solidaritätsbeiträgen, wobei der Beitrag maximal die Hälfte der ausgerichteten Solidaritätsbeiträge weniger einen Franken beträgt. Der Regierungsrat begrüsst die gemeinsame Lösung zur Anerkennung des geschehenen Leids. 

Betroffene Personen können ein Gesuch unter staatsarchiv.tg.ch/ einreichen.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei


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