Der Regierungsrat erhöht die Bussen für Littering

  07.12.2024 Politik, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Aus der Sitzung des Regierungsrates 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das revidierte Abfallgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt und die dazu gehörende Verordnung über die Abfallbewirtschaftung genehmigt. Die Änderungen sind eine Folge einer vom Grossen Rat unterstützten Parlamentarischen Initiative. Diese hatte zum Ziel, die Bussen für Littering zu erhöhen.

Am 14. August 2024 hat der Grosse Rat die Änderung des Abfallgesetzes verabschiedet, das Behördenreferendum wurde nicht verlangt. Daher hat der Regierungsrat das Gesetz per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Der Anlass für die Gesetzesänderung war eine Parlamentarische Initiative. Diese hatte verlangt, die Bussen für Littering von 50 Franken auf 300 Franken zu erhöhen, da die 50 Franken keine abschreckende Wirkung hätten. Im Anschluss an diese Debatte beschloss der Grosse Rat, dass der Regierungsrat die Bussen für geringfügige Übertretungen zwischen 150 Franken und 300 Franken festlegen kann. Grund für die Abweichung vom Wortlaut der Initiantinnen und Initianten ist, dass eine fixe Ordnungsbusse von 300 Franken den verschiedenen Formen von Littering nicht gerecht werde und namentlich gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse. Die Gesetzesänderung macht auch die Änderung der Verordnung über die Abfallbewirtschaftung notwendig, die der Regierungsrat genehmigt und ebenfalls per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt hat. In der Verordnung wird die Bussenhöhe differenziert. Für einzelne Kleinabfälle wie Papier, Verpackungen, Kaugummi oder Essensreste beträgt die Ordnungsbusse 150 Franken. Für Dosen, Flaschen, Zigarettenstummel, Inhalte eines Aschenbechers oder Kleinabfälle in grösseren Mengen sind es 300 Franken. 

Die Anpassung muss bei der Bussenerhebung durch die Kantonspolizei entsprechend berücksichtigt werden. Ansonsten ist die Anpassung weder für die Politischen Gemeinden noch für den Kanton mit Auswirkungen verbunden. Auch nennenswerte finanzielle Auswirkungen erwartet der Regierungsrat nicht.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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