Regierungsrat legt in der plastischen Chirurgie eine Höchstzahl fest
27.01.2026 BrennpunktDer Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt. Eine Höchstzahl wird in der plastischen Chirurgie festgelegt.
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen, mittels Höchstzahlen zu beschränken. Der Regierungsrat hat im Juni 2023 eine Übergangslösung beschlossen. Diese sah für das Fachgebiet plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie eine Höchstzahl von 115 Stellenprozenten vor. Die Verordnung wurde befristet, um die definitive Zulassungssteuerung mittels formell-gesetzlicher Grundlage zu schaffen. Mittlerweile liegt diese Grundlage vor, der Grosse Rat hat der Revision des Krankenversicherungsgesetzes des Kantons Thurgau am 10. September 2025 zugestimmt. Deshalb hat der Regierungsrat die Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt und setzt die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes auf den 1. Februar 2026 in Kraft.
Vier Leistungsbereiche als überdurchschnittlich gut versorgt qualifiziert
In verschiedenen Berichten sind im Kanton Thurgau vier Leistungsbereiche als überdurchschnittlich gut versorgt qualifiziert worden: Urologie, plastische Chirurgie, orthopädische Chirurgie sowie Traumatologie des Bewegungsapparates und Radiologie. Die plastische Chirurgie weist eine geringe Relevanz für die Grundversorgung auf. Ein erheblicher Anteil der erbrachten Leistungen betrifft planbare, ästhetische Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind. Entsprechend ist in diesem Fachbereich die Festlegung einer Höchstzahl angezeigt. Die Festlegung auf wie bis anhin 115 Vollzeitäquivalente hat sich aus der Sicht des Regierungsrates bewährt und wird beibehalten.
Urologie und orthopädische Chirurgie gehören demgegenüber zu den Kernbereichen der medizinischen Grundversorgung. Trotz hoher Versorgungsdichte besteht in diesen Disziplinen weiterhin ein stabiler und demografisch bedingter Bedarf, etwa im Bereich von Tumorerkrankungen, Nierensteinen, Frakturen und degenerativen Gelenkserkrankungen, ist der Regierungsrat überzeugt. Eine Einschränkung der Zulassung in diesen Fachbereichen könnte zu einer Unterversorgung in einzelnen Regionen führen, daher verzichtet der Regierungsrat darauf.
Kanton Thurgau
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