Regierungsrat lehnt sowohl Volksinitiative wie auch Gegenvorschlag des Bundesrates ab

  05.10.2025 Politik

Aus dem Regierungsrat

Der Regierungsrat lehnt sowohl die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» als auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Department des Innern schreibt, ist die Beseitigung von Benachteiligungen, denen Menschen mit einer Behinderung ausgesetzt sind, ein ungemein wichtiges Anliegen. Die Umsetzung dieses in der Bundesverfassung verankerten Grundrechts stelle eine wertvolle Richtschnur für die Gesetzgebung dar. Der Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, dass der Artikel in seiner jetzigen Form eine angemessene Verfassungsnorm darstellt. Daher sei eine Ausweitung dieser Verfassungsnorm nicht nötig. Zudem lasse der Gesetzesentwurf viele Fragen offen, was im Vollzug zu Rechtsunsicherheiten führen würde. Insbesondere gebe es keine klare Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen, was gerade angesichts des laufenden Projektes «Entflechtung 27» zur Reduktion von Verbundsaufgaben zwischen den Staatsebenen nicht nachvollziehbar sei, schreibt der Regierungsrats.

Staatskanzlei
Kanton Thurgau
 


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