Regierungsrat regelt Finanzierungen aus dem LSVA-Fonds
13.01.2025 Politik, Romanshorn, Salmsach, UttwilDer Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass verschiedene Busbevorzugungsmassnahmen aus dem LSVA-Fonds finanziert werden sollen. Dafür stehen jährlich 500'000 Franken zur Verfügung. Auch Ersatztransporte im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sollen mit jährlich bis zu 50'000 Franken über den Fonds finanziert werden.
Gemäss dem Konzept öffentlicher Regionalverkehr 2025−2030 des Kantons Thurgau soll der öffentliche Verkehr zwischen 2025 und 2030 weiterentwickelt und gestärkt werden, um den wachsenden Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, die Umwelt zu entlasten und die Lebensqualität zu erhöhen. Das Konzept sieht vor, die Attraktivität und Effizienz des öffentlichen Verkehrs durch gezielte Massnahmen zu verbessern, wobei der Fokus auf einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Mobilität liegt.
Unter den Angebotsgrundsätzen ist bei der betrieblichen Ausgestaltung festgehalten, dass zur Sicherung der Fahrplanstabilität Busbevorzugungsmassnahmen zu realisieren sind. Explizit erwähnt sind die Räume Frauenfeld, Kreuzlingen, Amriswil und Romanshorn, in denen an diversen Knoten und Strassenabschnitten Verlustzeiten bestehen und in der Folge Anschlüsse nicht eingehalten werden können. Es bestehen indes noch weitere Bereiche, in denen Busbevorzugungsmassnahmen geprüft werden sollen. Dies sind normalerweise der Bau von separaten Busspuren, die Errichtung von Warn-Signalisationen oder die spezifische Ertüchtigung oder der Bau von Lichtsignalanlagen. Die Kosten für die Planung und Realisierung dieser Anlagen sollen nach dem Abzug allfälliger Beiträge des Bundes (z.B. über die Agglomerationsprogramme) aus dem Fonds der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) getragen werden. Der Regierungsrat rechnet mit Entnahmen von 500'000 Franken pro Jahr, derzeit enthält der Fonds 5,8 Millionen Franken.
Auch Ersatztransporte im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes von oder zu Haltestellen an Kantonsstrassen werden über den LSVA-Fonds finanziert. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes dient der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und der Beseitigung von Barrieren. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, insbesondere im Bereich des Verkehrs. Ein Beispiel betrifft Bushaltestellen, die in vielen Städten und Gemeinden nach wie vor nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Für den Fall, dass eine Barrierefreiheit an bestimmten Haltestellen nicht gewährleistet werden kann, sind der Kanton und die Gemeinden als zuständige Strasseneigentümer verpflichtet, seit 1. Januar 2024 Ersatztransporte anzubieten. Diese sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen trotz unzureichender Infrastruktur eine gleichwertige Teilnahme am öffentlichen Verkehr haben können.
Nun liegt eine erste Auswertung für das erste Halbjahr 2024 vor. Es wurden rund 20 Transporte zu Haltestellen an Kantonsstrassen durchgeführt. Es ist mit Kosten von rund 500 Franken pro Transport zu rechnen. Für das Jahr 2024 kann somit von Kosten von etwa 20'000 Franken ausgegangen werden. Das Angebot der Ersatztransporte ist allerdings noch relativ unbekannt. Mit einer Steigerung des Bekanntheitsgrades dürfte die Nutzung zunehmen und die Kosten werden steigen. Gleichzeitig saniert das Tiefbauamt fortlaufend Haltestellen, was die notwendigen Transporte reduziert. Eine Prognose ist schwierig. Der Kanton geht davon aus, dass sich die jährlichen Kosten auf jeweils unter 50'000 Franken belaufen werden.
Kanton Thurgau
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