Reitplatz beim Gestüt Seebligg kann bleiben

  23.12.2023 Brennpunkt, Romanshorn

Im Sommer dieses Jahres wurde in den Medien über den Entscheid der Stadt Romanshorn betreffend den Fortbestand des Reitplatzes beim Gestüt Seebligg berichtet. In der Folge hatte das Departement für Bau und Umwelt (DBU) die Stadt gebeten, ihren Entscheid näher zu begründen. Die nachgereichten Stellungnahmen machen den Entscheid nachvollziehbar. Das DBU verzichtet daher auf ein aufsichtsrechtliches Verfahren, wird aber die Umsetzung der von der Stadt angeordneten Ersatzmassnahmen begleiten.

Im Juli 2023 beurteilte die Stadt Romanshorn ein nachträgliches Baugesuch betreffend den Reitplatz beim Gestüt Seebligg. Das ausserhalb der Bauzone projektierte Vorhaben wurde dabei als nicht bewilligungsfähig beurteilt und die Baubewilligung verweigert, dies nicht zuletzt wegen des durch das kantonale Amt für Raumentwicklung ergangenen Negativentscheids. Allerdings gelangte die Stadt Romanshorn zum Schluss, dass aufgrund von Verhältnismässigkeitsüberlegungen auf den Rückbau verzichtet und der Reitplatz einstweilen geduldet werden könne, sofern ökologischer Ausgleich geschaffen werde. Der Entscheid ist von grundsätzlicher raumplanerischer Bedeutung. Das DBU nahm daher mit der Stadt Kontakt auf und forderte sie auf, den Entscheid näher zu begründen.

In der Folge äusserten sich sowohl die Stadt Romanshorn als auch die Bauherrschaft nochmals ausführlich zur Situation und zur Entscheidfindung. Es wurde nachvollziehbar dargelegt, dass der Fortbestand des Reitplatzes unter Kompensationsauflagen in der konkreten Situation eine sachgerechte Lösung darstellt und mit Blick auf die Verfahrensgeschichte auch Aspekte des Vertrauensschutzes zu beachten sind. Das DBU verzichtet daher auf die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens. Das Departement wird aber die Umsetzung der angeordneten Ersatzmassnahmen begleiten.

Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau.


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