Regierungsrat lehnt die Einschränkungen von Grundrechten ab

  08.02.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, geht ihm der Entwurf zu weit, da er die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit einschränke.

Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine neue Kommunikationsinfrastruktur. Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen will der Bund die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stärken. Zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer wird von den Anbieterinnen grosser Kommunikationsplattformen mehr Transparenz bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten verlangt, indem sie über solche Entscheidungen informieren und diese begründen müssen. Der Vorentwurf enthält zudem Transparenzvorgaben zur Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie zum Einsatz von Empfehlungssystemen.

Gesetzesentwurf weise zensurierenden Charakter auf
Der Regierungsrat lehnt den vorliegenden Entwurf ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, würde der Gesetzesentwurf in Anlehnung an die DSA-Regulierung (Digital Services Act) der Europäischen Union zwar die Transparenz erhöhen und die Nutzerrechte stärken, was einen Beitrag zur Rechtssicherheit und zu Standards im Umgang mit problematischen Inhalten leisten würde. Dieses Zielbild erachtet er als positiv. Allerdings geschehe das mittels einer weitgehenden Einschränkung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit, die in der Bundesverfassung grundrechtlich geschützt sind. Punktuell geht der Gesetzesentwurf aus Sicht des Regierungsrates so weit, dass er einen potenziellen Eingriff in den Kerngehalt der Medienfreiheit darstelle, da er zensurierenden Charakter aufweise.

Kanton Thurgau 
Staatskanzlei


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