Thurgauer Regierungsrat lehnt Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» ab
16.05.2026 PolitikDer Regierungsrat des Kantons Thurgau empfiehlt, am 14. Juni 2026 die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» abzulehnen. Der Kanton Thurgau als Grenzkanton wäre aus der Sicht des Regierungsrates insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Wirtschaft stark betroffen.
Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung bis 2050 in der Schweiz auf zehn Millionen Menschen begrenzt wird und schon ab Erreichen der Grenze von 9,5 Millionen Menschen Massnahmen zu treffen sind, was voraussichtlich in fünf bis sechs Jahren der Fall sein wird. Bund und Kantone sollen Massnahmen für eine «nachhaltige» Bevölkerungsentwicklung ergreifen. Dazu gehört mittelfristig die Kündigung internationaler Abkommen wie des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union (EU). Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Initiative aus verschiedenen Gründen ab. Aus seiner Sicht wären die Folgen für den Kanton Thurgau einschneidend. Ohne Freizügigkeitsabkommen wäre der bewährte bilaterale Weg der Schweiz mit der EU gefährdet, denn mit der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens würden auch die bilateralen Abkommen I wegfallen. Damit würden Schweizer Unternehmen den privilegierten Zugang zum europäischen Binnenmarkt verlieren.
Die Thurgauer Wirtschaft ist eng mit den europäischen Märkten verbunden, rund 70 Prozent der Exporte gehen in den EU-Raum. Zudem sind zahlreiche Thurgauer Unternehmen aus verschiedenen Sektoren auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Würde die Initiative angenommen, würden die Kantone bei der Steuerung der Zuwanderung aber an Flexibilität verlieren und könnten so nicht mehr den Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung tragen. Die Schweiz müsste wohl wieder ein Zuwanderungssystem mit Kontingenten einführen. Für die Kantone und Unternehmen würde dies zu einer grossen administrativen und finanziellen Zusatzbelastung führen. Das würde die Handlungsfähigkeit der Kantone schwächen und könnte dazu führen, dass Unternehmen den Kanton Thurgau und die Schweiz verlassen.
Gesundheitswesen und Sicherheit sind bedroht
Von der Initiative negativ betroffen wären aus der Sicht des Regierungsrates aber nicht nur zahlreiche Unternehmen, sondern vor allem auch das Gesundheitswesen. Im Kanton Thurgau als Grenzkanton arbeiten in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie anderen öffentlichen Einrichtungen über 3000 Fachkräfte aus dem Ausland, und über 40 Prozent der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte stammen aus dem Ausland. Müssten internationale Abkommen gekündigt werden, könnte bei Bedarf nicht mehr unbürokratisch Personal aus dem EU/EFTA-Raum angestellt werden. Damit würde die Gesundheitsversorgung im Kanton Thurgau stark gefährdet. Ebenfalls von der Initiative betroffen wären die Bildung, der öffentliche Verkehr, die Landwirtschaft oder auch der Tourismus.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative auch aus sicherheits- und migrationspolitischen Gründen ab, denn ebenfalls bedroht wäre die Schweizer Teilnahme am Schengen- und Dublinabkommen. Polizei und Grenzwache hätten keinen Zugriff mehr auf europäische Fahndungsdatenbanken, was den Kampf gegen internationale Kriminalität und Terrorismus erschweren und die innere Sicherheit gefährden würde. Zudem könnte jede Person mit einem in der Europäischen Union abgewiesenen Asylantrag ein Zweitgesuch in der Schweiz stellen und die Rückführung von Asylsuchenden in andere europäische Länder wäre nicht mehr möglich. Die Schweiz würde zur «Asylinsel». Deshalb rechnet der Regierungsrat damit, dass bei der Annahme der Initiative die Zahl neuer Asylgesuche deutlich steigen würde, was schweizweit jährliche Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auslösen würde.
Kanton Thurgau
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