Schaffung eines strafrechtlichen Verbots des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen
22.03.2025 PolitikAus dem Regierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung eines strafrechtlichen Verbots des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen grundsätzlich. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort zum Entwurf eines Spezialgesetzes an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, lehnt er die vorgeschlagene Ausgestaltung eines solchen Verbotes jedoch ab. Er teilt diesbezüglich die Haltung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Diese hatte gefordert, dass die wesentlichen und wichtigsten strafrechtlich verpönten Verhaltensweisen im Kernstrafrecht, das heisst im Schweizerischen Strafgesetzbuch, geregelt werden müssten. Daher sollte das öffentliche Verwenden von nationalsozialistischen Symbolen als Vergehenstatbestand ausformuliert werden. Eine Missachtung dieses Verbots sollte sodann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. Der Bund schlägt in seinem Gesetzesentwurf lediglich eine Ordnungsbusse vor.
Staatskanzlei
Kanton Thurgau