Über den Tisch gezogen

  21.03.2024 Leserbriefe, Romanshorn

Am 24.9.2017 bewilligten die Romanshorner Stimmbürger den Verkauf von 3900 m2 Land an der Hafenpromenade zum Schnäppchenpreis von CHF 2’047’500 an die Hess Immobilien AG. Pro m2 sind das CHF 525. Geködert wurden die Romanshorner auch mit dem Argument, dass die Stadt ein «absolutes Rückkaufsrecht» («Seeblick» vom 16.6.2017) habe, wenn acht Jahre nach dem Kauf die Bauarbeiten für das Hotel noch nicht begonnen hätten. Der Kaufvertrag wurde am 9. Juni 2017 unterschrieben. Artikel 10 des Vertrages hält fest, dass «die veräussernde Partei der erwerbenden Partei den für das Kaufsobjekt bezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten (ohne Zins)» habe, wenn die Bauarbeiten acht Jahre ab Grundbucheintrag noch nicht begonnen haben.

Gut möglich, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann. Denn das geplante Monsterhotel kollidiert mit dem Schutzstatus, den das «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz» ISOS für den Baugrund vorschreibt. Die Gemeinde könnte dann das Grundstück im zweiten Halbjahr 2025 zurückkaufen. Könnte! − Hätte die Stadt Romanshorn die Frist für den Baubeginn nicht um vier Jahre erstreckt («Seeblick» vom 18.1.2024).

Gut für Hess − schlecht für Romanshorn.

Anne-Marie Menzer-Lüthy
Badstrasse 32, Romanshorn


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