Regierungsrat lehnt Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer ab
02.11.2025 Politik(aus dem Regierungsrat)
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, hält er die Mehrwertsteuer für kein geeignetes ökonomisches Instrument zur gezielten Förderung einzelner Branchen.
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde am 1. Oktober 1996 als eingeführt, um die Beherbergungsbranche in ihrer damaligen schwierigen Lage zu unterstützen. Seither wurde die Geltungsdauer des Sondersatzes sechs Mal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2027. Nun soll die Geltungsdauer des Sondersatzes von 3,8 Prozent um weitere acht Jahre bis Ende 2035 verlängert werden. Die Vorlage setzt eine vom eidgenössischen Parlament überwiesene Motion um.
Der Regierungsrat lehnt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes ab. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement beantragt er, dass der geltende Sondersetz weder befristet noch unbefristet verlängert werden sollte. Aus der Sicht des Regierungsrates ist die Mehrwertsteuer kein geeignetes ökonomisches Instrument zur gezielten Förderung einzelner Branchen. Die Tourismusbranche, und mit ihr die Beherbergungswirtschaft, werde bereits umfassend durch öffentliche Mittel unterstützt, schreibt der Regierungsrat. Hinzu komme, dass die Beherbergungsbranche in den vergangenen Jahren – mit Ausnahme des pandemiebedingten Einbruchs, dem mit spezifischen Massnahmen begegnet wurde – rekordhohe Volumina verzeichnete.
Ausserdem seien finanzpolitische Aspekte zu berücksichtigen, schreibt der Regierungsrat. Eine Verlängerung des Sondersatzes würde dem Bund jährlich rund 300 Millionen Franken an Einnahmen entziehen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei eine Fortführung der Privilegierung einzelner Branchen nicht opportun. Hingegen würde die Aufhebung des Sondersatzes die Mehrwertsteuerabrechnung vereinfachen.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei