Verordnung zum Planungs- und Baugesetz geht in die Vernehmlassung

  17.01.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Darin soll das Meldeverfahren beim Bau oder der Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien konkretisiert werden.

Die Kantone sind gestützt auf das Energiegesetz aufgefordert, für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Mit der vom Grossen Rat am 5. März 2025 beschlossenen Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes wurde daher das Meldeverfahren im Gesetz verankert. Beim Meldeverfahren handelt es sich um ein Bagatellprüfverfahren. Es soll einerseits sicherstellen, dass bauliche Tatbestände unterhalb der Schwelle zur ordentlichen Bewilligungspflicht rasch realisiert werden können. Andererseits soll es gewährleisten, dass die zuständigen Behörden vom Vorhaben rechtzeitig Kenntnis erlangen, um nötigenfalls eingreifen zu können. Ein Baubewilligungsentscheid ist indes nicht erforderlich.

Das Meldeverfahren ist im Gesetz nur im Grundsatz geregelt. Die Aufzählung der Anlagen, die der Meldepflicht unterliegen, müssen daher in der dazu gehörenden Verordnung detailliert umschrieben werden. Der Regierungsrat nimmt somit auf Verordnungsstufe eine Selektion vor und stellt damit sicher, dass das Meldeverfahren nicht in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise auf Sachverhalte angewendet wird, die aus öffentlichen oder privaten Interessen eigentlich einem vereinfachten oder ordentlichen Verfahren zugeführt werden müssten. Nebst der Konkretisierung der Meldepflicht unterliegenden Anlagen erfolgt auch die Regelung der mit der Meldung einzureichenden Unterlagen in der Verordnung. 

Im Vordergrund des vorliegenden Verordnungsentwurfes stehen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen zum einen die Solaranlagen, die derzeit einen grossen Zuwachs verzeichnen. Die Zunahme der Bautätigkeit ist aber auch in anderen Bereichen spürbar. Zur Verminderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen werden vermehrt Heizungen mit den fossilen Brennstoffen Heizöl und Erdgas durch Heizungen mit erneuerbaren Energien ersetzt. In vielen Fällen werden dazu Wärmepumpen verwendet. Erdwärmesondenanlagen sowie im oder am Gebäude installierte Luft/Wasser-Wärmepumpen und Luft/Luft-Wärmepumpen sollen daher ebenfalls dem Meldeverfahren unterstellt werden.

Zudem führt die Förderung der E-Mobilität zu einer Zunahme von Projekten im Bereich der Ladeinfrastruktur. Auch diese Verfahren sollen effizient und unkompliziert ablaufen. Die administrativen Hürden für die Bauwilligen sollen reduziert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Mai 2026. Sämtliche Unterlagen sind unter e-vernehmlassungen.tg.ch ersichtlich.

Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau


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