Genehmigt: Änderung Hundeverordnung und Verordnung über das Veterinärwesen

  28.04.2025 Politik

Aus dem Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Änderung der Hundeverordnung und der Verordnung über das Veterinärwesen genehmigt. Am 6. November 2024 verabschiedete der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, die Referendumsfrist lief ungenutzt ab. Mit dieser Gesetzesrevision werden in erster Linie Bestimmungen über das Halten potenziell gefährlicher Hunderassen und über die Hundesteuer angepasst. Diese Gesetzesänderung erfordert Anpassungen der Ausführungsbestimmungen, die betrifft die beiden genannten Verordnungen.

Im Rahmen der Revision dieser Verordnungen wird auch die Gelegenheit genutzt, formelle und redaktionelle Anpassungen sowie Änderungen vorzunehmen, die sich aufgrund der Vollzugserfahrungen als notwendig erwiesen haben. Die Erweiterung des Katalogs steuerbefreiter Hunde dürfte bei den politischen Gemeinden zu einem geringen Hunde-Steuerrückgang führen, doch könnte dieser mit der neu geschaffenen Möglichkeit, in den Gemeinden die Steuerzuschläge zu erhöhen, wieder kompensiert werden.

Die Gesetzesänderung und die Verordnungsanpassungen werden auf den 1. Mai 2025 in Kraft gesetzt.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei


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