Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert

  01.02.2022 Brennpunkt, Romanshorn, Salmsach

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die kantonalen Veterinärdienste verlängern die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis am 15. März 2022. Sie gelten seit dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich Ende November 2021. Auch im Kanton Thurgau bleiben somit die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang des Rheins sowie des Ober- und Unterseeufers bestehen. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen für den Menschen nicht gefährlich.

Das BLV verlängert in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten die Massnahmen in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten bis am 15. März 2022. Bund und Kantone hatten diese im November 2021 um die grossen Gewässer des Mittellandes angeordnet, nachdem sie das Virus in einem Betrieb im Zürcher Unterland nachgewiesen hatten. Nun haben die Experten des BLV die Situation in Europa neu beurteilt und aufgrund von Erfahrungen der letzten Seuchenzüge das Risiko einer Einschleppung weiterhin als gross eingeschätzt. Deshalb haben sie entschieden, die Massnahmen noch nicht zu lockern.

Kontroll- und Beobachtungsgebiete bleiben bestehen
Auch für den Kanton Thurgau bedeutet dies, dass die Ende November 2021 getroffenen Massnahmen weiterhin gelten. Unter anderem darf Geflügel im Kontrollgebiet von einem Kilometer Breite entlang des Rheins und des Ober- und Unterseeufers nur unter Auflagen ins Freie. Auch das tierseuchenpolizeiliche Beobachtungsgebiet in einem drei Kilometer breiten Streifen entlang des Bodensee- und Rheinufers bleibt bis am 15. März 2022 bestehen. Die genaue Gebietsführung des Kontroll- und des Beobachtungsgebiets ist im ThurGIS abrufbar.

Detailliertere Informationen zu den erforderlichen Massnahmen finden Geflügelhalterinnen und -halter auf der Webseite des Veterinäramts sowie des BLV. Zudem werden die Massnahmen als Allgemeinverfügung im nächsten Amtsblatt publiziert und ebenfalls auf der Website des Veterinäramts veröffentlicht.

Keine Gefahr für den Menschen 
Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht für den Menschen keine Gefahr. Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, sollen diese trotzdem nicht berühren und den Fund der Polizei oder der zuständigen Jagdaufsicht melden. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist weiterhin unbedenklich.

Veterinäramt des Kantons Thurgau

 


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