Schulgemeinden haben Vorgaben zu «Medien und Informatik» umgesetzt

  16.05.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Schlussbericht zur Umsetzung der kantonalen Rahmenvorgaben für die Weiterbildung im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplanmoduls «Medien und Informatik» zur Kenntnis genommen. Die Weiterbildungspflicht für Lehrpersonen ist nun abgeschlossen.

Im Jahr 2017 beauftragte der Regierungsrat die Schulgemeinden mit der Umsetzung der kantonalen Rahmenvorgaben zur Weiterbildung im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplanmoduls «Medien und Informatik». Für die Lehrpersonen der Volksschule galt dabei eine Weiterbildungspflicht, die sich am individuellen Kompetenzstand orientierte. Die Schulbehörden schufen die organisatorischen Voraussetzungen und stellten die Einhaltung der Weiterbildungspflicht sicher. Die Schulleitungen waren für die operative Umsetzung auf Schulebene verantwortlich.

Für die Umsetzung standen den Schulgemeinden verschiedene kantonale Grundlagen und Instrumente zur Verfügung. Dazu gehörten Veranstaltungen, Umsetzungshilfen, Kompetenzprofile für Lehrpersonen sowie Selbsteinschätzungsinstrumente zur Ermittlung des individuellen Weiterbildungsbedarfs. Die Pädagogische Hochschule Thurgau stellte auf das kantonale Weiterbildungskonzept abgestimmte Weiterbildungs- und Beratungsangebote bereit und integrierte die Ausbildung für das Modul «Medien und Informatik» ins Studium.

Nach Abschluss der Einführung per Ende Schuljahr 2023/24 überprüfte die Schulaufsicht im Rahmen der Semestergespräche die Umsetzung der Weiterbildungspflicht. Alle Schulgemeinden deklarierten, dass sie die Umsetzung gemäss den kantonalen Vorgaben abgeschlossen hatten. Der Schlussbericht ist auf www.av.tg.ch verfügbar.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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