Vorsicht bei der Ernte kranker Eschen
21.09.2024 Brennpunkt, Uttwil , Salmsach, RomanshornDas Forstamt des Kantons Thurgau setzt den Schwerpunkt des Waldwirtschaftsjahres 2024/2025 auf die Sensibilisierung der Gefahren bei der Ernte von Eschen. Im Weiteren möchte es auf Projekte der kantonalen Biodiversitätsstrategie im Bereich Wald hinweisen.
Eschen leiden stark unter dem Eschentriebsterben, welches durch einen aus Ostasien stammenden Pilz verursacht wird. Untersuchungen haben gezeigt, dass betroffene Bäume am Stock auch vom Hallimasch, einem einheimischen Pilz, befallen werden und dadurch zusätzlich an Stabilität einbüssen. Beim Fällen von Eschen ist das Augenmerk darum vermehrt auf den Zustand des Stammfusses zu legen. Generell ist bei diesen Arbeiten Vorsicht geboten.
Nichtsdestotrotz sollen vitale Eschen – wo möglich – stehengelassen werden. Für die Zukunft dieser Baumart ist es wichtig, dass Bäume, die eine Resistenz gegen die Ursache des Eschentriebsterbens zeigen, im Bestand verbleiben.
Waldrandaufwertung und Vernässung von Wäldern – zwei Projekte der Biodiversitätsstrategie im Bereich Wald
Der Waldrand bildet als Übergang vom Offenland in den Wald einen artenreichen Lebensraum. Bei einer Waldrandaufwertung ist der Einbezug des angrenzenden Landwirtschaftslandes wichtig. Vernässte Wälder sind im Thurgauer Wald sehr selten und sollen daher gefördert werden. In beiden Bereichen stehen für die Umsetzung von Massnahmen finanzielle Abgeltungen zur Verfügung. Interessierte Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können sich beim kantonalen Forstdienst oder dem zuständigen Revierförster für mehr Informationen melden.
Jährliche Versammlungen der Revierkörperschaften
Jedes Forstrevier im Kanton Thurgau ist mittels einer Revierkörperschaft organisiert. Mitglieder der Revierkörperschaft sind die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer des jeweiligen Forstreviers. Jährlich führen diese Körperschaften eine Versammlung durch. Dies ist eine gute Gelegenheit, um sich zu informieren, was im Forstrevier bewegt. Informationen zu den einzelnen Revierkörperschaften finden sich unter www.forstamt.tg.ch oder beim zuständigen Revierförster.
Zur Erinnerung: Wer im Wald Bäume fällen will, benötigt eine Bewilligung des Forstdienstes (Art. 21 WaG). Alle Holznutzungen sind entsprechend vor der Ausführung durch den Forstdienst anzuzeichnen.
Forstamt des Kantons Thurgau