Was gilt in Salmsach bei Bauten, die Zahlen als Geschosse oder die Höhenangaben?
05.11.2026 Leserbriefe, SalmsachMeine Strafanzeige beweist, dass sich Salmsach gemäss den Abstimmungsunterlagen eindeutig für die Geschosse und nicht, wie vom DBU behauptet, für die Höhenabgaben entschieden hat. Da die Beweise nicht widerlegt werden konnten, konnten die Angezeigten nicht freigesprochen werden. Darum verfügte die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahme mit der erfundenen Begründung, die Strafanzeige richte sich gegen Unbekannt. Ich weise jedoch nach, dass die Namen aus der Strafanzeige zu entnehmen sind, und widerlege somit die Begründung «Unbekannt». In seinem Entscheid behandelt das Obergericht «Unbekannt» mit keinem Wort und widerlegt unsere Namensangaben nicht. Es gibt keinen Beweis, für die Nichtanhandnahme. Deshalb habe ich beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Der Entscheid über die Strafanzeige hat absoluten Vorrang gegenüber der Baubewilligung, was nicht widerlegt wird. Trotzdem unterstellt mir das DBU, ich hätte Rekurs gegen die Baubewilligung eingereicht, kann dies aber nicht beweisen. Mit dieser Unterstellung will das DBU die Baubewilligung unrechtmässig in Vorrang bringen um die Strafanzeige zu bekämpfen.
Alfred Wüst
Arbonerstrasse 12a, Salmsach