Weitere Meldungen aus dem Regierungsrat

  07.11.2024 Politik, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Aus der Sitzung des Regierungsrates

  • Der Regierungsrat ist mit den Entwürfen von fünf Verordnungsanpassungen im Strassenverkehrsrecht grundsätzlich einverstanden. Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, fordert er aber unter anderem die Befreiung von zum Eigengebrauch importierter Fahrzeuge und Fahrgestelle von der Typengenehmigung, wenn sie für die ersten sechs Monate auf die zollpflichtige Person zugelassen werden. Mit der vorliegenden Revisionsvorlage soll die schweizerische Fahrzeugzulassung modernisiert und digitalisiert sowie die Kompatibilität mit der europäischen Fahrzeugzulassung sichergestellt werden. Gleichzeitig sollen zwei Motionen erfüllt werden.
  • Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf für die Teilrevision des Verrechnungssteuergesetzes betreffend die befristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen bei der Verrechnungsteuer für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement schreibt. Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer diese Ausnahmebestimmungen aufgeführt. Diese sollen bis längstens zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Damit würde sichergestellt, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt.
  • Der Regierungsrat hat die Änderung der Verordnung über den Ausgleich der kalten Progression genehmigt. Die positive Teuerung in den zwölf Monaten nach dem 30. Juni 2023 macht für die Steuerperiode 2025 eine Anpassung des Einkommenssteuertarifs und der Sozialabzüge notwendig. Die Folgen der kalten Progression werden für die Zwecke der Staats- und Gemeindesteuern nach der gleichen Methodik wie bei der direkten Bundessteuer umgesetzt. Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) betrug am 30. Juni 2023 104,3 Punkte und am 30. Juni 2024 105,7 Punkte (Basis 2010 = 100). Die massgebliche Veränderung entspricht einer Teuerung von 1,34% (Vorjahr 1,66%). Im Thurgau wird die kalte Progression mit einer Erhöhung der Steuertarife und der Sozialabzüge von 1,34% ausgeglichen.
  • Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat die Höhe des Zinsfusses für Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Die Zinsen für Guthaben sind in Folge der zurückgehenden Inflation gesunken. Die umliegenden Kantone belassen die Verzugszinsen bei 4 bis 5 Prozent, der Bund senkt diese von 4,75 Prozent auf 4,5 Prozent. Die Ausgleichs- und Rückerstattungszinsen werden bei 1 Prozent belassen oder auf 0,5 bis 0,75 Prozent gesenkt. Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Sätze für die Ausgleichs- und Rückerstattungszinsen auf 1 Prozent belassen und der Verzugszins auf 3,5 Prozent (bisher 4 Prozent) reduziert werden.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote