Willkür bei Einbürgerungen?
02.11.2023 Leserbriefe, RomanshornGiovanni Biaggini, Professor für Staatsrecht, meint bezüglich des Bundesgerichts: «Der Praxis zum Willkürverbot haftet mitunter selbst etwas Willkürliches an.» Typisches Beispiel das Urteil zur Einbürgerung von Talal Aldroubi. Für die Ansicht, es brauche bei Einbürgerungen eine Gesamtbetrachtung, spricht vieles. Aber abweichende Meinungen als Willkür zu bezeichnen, scheint mir gewagt.
Nach meiner Feststellung findet bei Einbürgerungen eine Vereinheitlichung und Versachlichung statt. Schwer haben es dagegen auch heute immer noch Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Verhalten für Aussenstehende nicht immer einfach einzuordnen ist. Hier wäre es wünschenswert, wenn das Departement für Justiz und Sicherheit korrigierend eingriffe. Es steht dem Thurgau nämlich schlecht an, alle Korrekturen von fehlerhaften Entscheiden der Gemeinden dem Bundesgericht zu überlassen.
Hanspeter Heeb, lic. iur.
Seeblickstrasse 9a, Romanshorn
alt Kantonsrat glp