Zentrale Standorte dienen der Integration von Asylsuchenden

  27.04.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Petition gegen Asyl-Durchgangsheime in Dorfzentren beantwortet. Er nimmt die darin geäusserten Bedenken ernst, hält aber auch fest, dass er eine grosse Solidarität für die asylsuchenden Menschen spürt.

Die Petition mit dem Titel «Nein zu Asyl-Durchgangsheimen in den Dorfzentren» wurde am 2. März 2026 eingereicht. Sie fordert den Kanton Thurgau auf, keine neuen Asylunterkünfte in Wohnquartieren und dörflichen Zentren einzurichten. Ebenso sollen die frühzeitige und transparente Einbindung sowie Mitwirkung der Politischen Gemeinden garantiert werden. Zuletzt wird der Kanton Thurgau dazu angehalten, den Bundesrat dazu aufzufordern, nachhaltige Lösungen für die Asylmigration zu finden und die Zahl Asylsuchender deutlich zu senken.

Der Auslöser für die Petition ist das Asyl-Durchgangsheim im ehemaligen Gasthof Frohheim in Berg. Diese Liegenschaft wird seit dem 16. Februar 2026 von zwei Familien bewohnt. Unter der Vermittlung vom Kanton konnte in diesem Fall eine Einigungslösung zwischen der Politischen Gemeinde Berg und der Peregrina-Stiftung erzielt werden: Die Liegenschaft Frohheim wird nur als Aussenwohngruppe für Familien genutzt. Die Maximalbelegung wurde auf 20 Personen festgelegt. Für die derzeitige Nutzung mit zwei Familien besteht keine Baubewilligungspflicht. Das ausgesprochene Nutzungsverbot wird aufgehoben. Zur Sicherstellung des Brandschutzes reichen der Eigentümer der Liegenschaft und die Peregrina-Stiftung bei der Politischen Gemeinde ein Brandschutzkonzept ein.

Wie der Regierungsrat in seiner Beantwortung schreibt, nimmt er die Bedenken der Petitionärinnen und Petitionäre ernst und setzt alles daran, einen reibungslosen Betrieb in Asyl-Durchgangsheimen zu garantieren, ohne dass es zu nachteiligen Auswirkungen auf das lokale Zusammenleben kommt. Die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Behörden und den Politischen Gemeinden sei entscheidend für ein funktionierendes Asylwesen. Der Regierungsrat ist allerdings auch davon überzeugt, dass die Standortwahl in Berg aufgrund der akuten Überbelegung in den kantonalen Durchgangsheimen notwendig und sinnvoll ist, und den Vorgaben entspricht. Letztlich werde damit ein klarer gesetzlicher Auftrag erfüllt. Der zentrale Standort diene der Integrationsförderung, was eine nachhaltige Lösung für die betroffenen Personen sei. Zudem hält der Regierungsrat fest, dass er in der Bevölkerung grundsätzlich eine grosse Solidarität gegenüber Asylsuchenden wahrnimmt.

Ausserdem setze er sich auch auf Bundesebene laufend für eine gesetzeskonforme Asylpolitik im Interesse der Schweiz und des Kantons Thurgau ein, schreibt der Regierungsrat. Es findet ein regelmässiger Austausch auf verschiedenen Ebenen statt, auch mit dem Bundesrat. Hier bringt der Regierungsrat seine Interessen mit Nachdruck ein. Aktuell wird seitens des Kantons zum Beispiel der Umstand kritisch beleuchtet, dass der Bund dem Kanton Thurgau immer mehr ausreisepflichtige Personen zuweist, weil ein Bundesasylzentrum im Kanton Thurgau liegt, anstatt dass er die rechtlich verpflichtende Kompensation beim Zuweisungs-Soll umsetzt, die einem Kanton mit einem Bundesasylzentrum zusteht.  

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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