Leinenpflicht für Hundehalter: Wo sollen Hunde an der Leine geführt werden?

  04.10.2023 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Im kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) ist geregelt, an welchen Orten Hunde nur angeleint und wo sie gar nicht mitgeführt werden dürfen.

Aus dem Gesetz über das Halten von Hunden, Art. 1. Hundehaltung, §3 Anleingebot, Betretverbot:

1 In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen.

2 Es ist verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen.

2bis Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Bestimmung gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

3 Die Gemeinden können für weitere Orte Anleingebote oder Betretverbote erlassen. Solche Orte sind mit Verbots- oder Hinweistafeln zu bezeichnen.

So müssen Hunde gemäss Hundegesetz in Schul- und Sportanlagen immer an der Leine geführt werden. Die Primarschulbehörde Uttwil und der Gemeinderat Uttwil ersuchen alle Hundehalterinnen und -halter, die Anleinpflicht auf dem gesamten Schulareal und Sportplatz, im Park und am See, strikte zu beach ...

Im kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) ist geregelt, an welchen Orten Hunde nur angeleint und wo sie gar nicht mitgeführt werden dürfen.

Aus dem Gesetz über das Halten von Hunden, Art. 1. Hundehaltung, §3 Anleingebot, Betretverbot:

1 In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen.

2 Es ist verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen.

2bis Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Bestimmung gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

3 Die Gemeinden können für weitere Orte Anleingebote oder Betretverbote erlassen. Solche Orte sind mit Verbots- oder Hinweistafeln zu bezeichnen.

So müssen Hunde gemäss Hundegesetz in Schul- und Sportanlagen immer an der Leine geführt werden. Die Primarschulbehörde Uttwil und der Gemeinderat Uttwil ersuchen alle Hundehalterinnen und -halter, die Anleinpflicht auf dem gesamten Schulareal und Sportplatz, im Park und am See, strikte zu beachten.

Mit Blick auf die Hygiene und im gesundheitlichen Interesse der Schulkinder bittet die Primarschulbehörde darum, das Versäubern von Hunden auf dem Schulareal möglichst zu vermeiden und allfälligen Hundekot immer zuverlässig zu entfernen und korrekt zu entsorgen.

Im Park und am See gelten die bereits bestehenden Bestimmungen. Einen Hund an der Leine zu führen, kann dazu beitragen, dass Hunde ihre Notdurft nicht einfach überall verrichten, sondern dass ihre Besitzer sie dazu anhalten, dies an dafür vorgesehenen Stellen zu tun. Dies trägt zur Sauberkeit der Gemeinde und ihrer Umgebung bei.

Des Weiteren ist es durchaus vorstellbar, dass sich einige Menschen möglicherweise unwohl oder gestört fühlen, wenn Hunde frei herumlaufen. Einen Hund an der Leine zu führen oder die Leinenpflicht einzuhalten, kann dazu beitragen, Konflikte zwischen Hundebesitzern und anderen Besuchern zu vermeiden.

Hundesäckli können sowohl bei den Robidogs als auch auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.

Die Primarschulbehörde sowie der Gemeinderat von Uttwil dankt, dass Sie Ihren Hund im Schulareal, im Wald und am See an der Leine führen!

Primarschulbehörde Uttwil

Gemeinderat Uttwil


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