DIV tritt auf Rekurs nicht ein

  16.11.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) ist auf einen Rekurs betreffend Verletzung des Stimmrechts gegen die Ergebnisse der Romanshorner Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2023 nicht eingetreten. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Der Rekurrent machte eine unstatthafte Verknüpfung zweier Traktanden geltend, nämlich des Traktandums 4 mit dem Teilzonenplan für den Bau der Mehrzweckhalle Bach und mit dem Traktandum 5, der Nachführung des Rahmennutzungsplans, beinhaltend Zonenplan und Baureglement. Erst nach Annahme des Traktandums 4 habe der Stadtrat darauf hingewiesen, dass für den Bau der Mehrzweckhalle auch die Annahme des Traktandums Nummer 5 notwendig sei, was das Prinzip der Einheit der Materie verletzte.

Mit Entscheid vom 9. Oktober 2023 ist das DIV auf den Rekurs wegen zu später Einreichung nicht eingetreten. Darüber hinaus hält das Departement ausdrücklich fest, dass der Rekurs aber auch bei Rechtzeitigkeit hätte abgewiesen werden müssen. Da innert der Rechtsmittelfrist keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, ist der Entscheid rechtskräftig und die betreffenden Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung sind damit gültig.

Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)

 


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