Einleitungsbeschluss Gestaltungsplan Alti Schlosserei - Landhaus

  30.11.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Der Stadtrat Romanshorn hat beschlossen, im Gebiet Hub einen Gestaltungsplan zu erlassen. Vorgängig wird der Einleitungsbeschluss zum Gestaltungsplan Alti Schlosserei - Landhaus öffentlich aufgelegt.

Das kantonale Planungs- und Baugesetz verlangt bei einem Gestaltungsplan die Festlegung der Perimeter der einbezogenen Grundstücke. Beim Gestaltungsplan Alti Schlosserei - Landhaus umfasst dieser die Parzellennummern 1024, 1025, 1026, 1065, 1874, 2065 und 2299.

Diese Festlegung kann mittels separatem Einleitungsbeschlusses vorgängig erfolgen und ist vorteilhaft, wenn ein Gestaltungsplan wie in diesem Fall verschieden abgegrenzt werden kann. Im Anschluss an den rechtskräftigen Einleitungsbeschluss wird der eigentliche Gestaltungsplaninhalt materiell erarbeitet.

Einsehbar bei der Bauverwaltung
Der Einleitungsbeschluss ist bei der Bauverwaltung Romanshorn an der Bahnhofstrasse 13 während der Auflagefrist vom 1. bis 20. Dezember 2023 einsehbar. 

 


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