Kein Hundebadestrand in Romanshorn

  29.11.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Der Romanshorner Hundebadestrand darf nach einem Entscheid des Kantons nicht realisiert werden. Das bestehende Provisorium muss zurückgebaut werden. Das kantonale Departement für Bau und Umwelt hat Ende September 2023 Einsprachen gegen den Hundebadestrand gutgeheissen und das Konzessionsgesuch abgewiesen.

In der Begründung wird angeführt, dass es sich beim bestehenden Provisorium im Dreieck zwischen Seebad, Minigolfanlage und Seepark um eine Parkanlage handelt. Darin gilt gemäss Hundegesetz eine generelle Leinenpflicht. In der Begründung wird angeführt, dass es sich beim bestehenden Provisorium im Dreieck zwischen Seebad, Minigolfanlage und Seepark um eine Parkanlage handelt. Darin gilt gemäss Hundegesetz eine generelle Leinenpflicht. Die Stadt Romanshorn bedauert den Entscheid. Sie hatte das Konzessionsgesuch zur Schaffung eines Hundebadestrands im Sommer 2021 eingereicht.

Provisorium wird zurückgebaut
Als Konsequenz werden die Absperrgitter und Hinweistafeln der bestehenden Anlage nun demnächst entfernt. Hundehaltende werden somit verpflichtet, ihre Tiere auch in diesem Bereich anzuleinen. Das Nichtbeachten wird gebüsst.

Der Hundebadestrand muss zurückgebaut werden. Neu gilt im Areal wieder Leinenpflicht. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)

 


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