Das müssen Hundehaltende in der Stadt Romanshorn wissen

  06.03.2024 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Wie jeden Frühling werden auch diesen März die Rechnungen für die Hundesteuer an die Tierhalterinnen und -halter verschickt. Für sie gilt es darüber hinaus einige Regeln zu beachten.

Wie jeden Frühling werden auch diesen März die Rechnungen für die Hundesteuer an die Tierhalterinnen und -halter verschickt. Für sie gilt es darüber hinaus einige Regeln zu beachten. 

Die Höhe der Hundesteuer pro Hund berechnet sich aus der Anzahl im gleichen Haushalt registrierten Hunde. Die vom Stadtrat festgelegte Hundesteuer beträgt für einen Hund 100.00 Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 162.50 Franken pro Jahr.  Hunde, die älter als fünf Monate sind, sind innert zehn Tagen beim Einwohneramt der Stadt Romanshorn anzumelden. Dieselbe Frist gilt für Namens- und Adressänderungen von Hundehaltenden, die Abgabe von Tieren an neue Haltende oder die Information über den Tod eines Tieres. Das Einwohneramt nimmt entsprechende Mutationen in der Tierdatenbank AMICUS vor, sofern dies die Haltenden nicht selbst erledigen. Die Erstregistrierung in AMICUS muss spätestens drei Monate nach der Geburt erfolgen.

Haftpflicht und Hunderziehung
Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Franken abzuschliessen. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung muss für alle Hunde erfolgen. Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm besitzt, hat innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Nachweis über den Besuch einer anerkannten praktischen Hundeerziehung gemäss § 1b des Gesetzes über das Halten von Hunden beizubringen.  

In Park-, Schul-, Sport- oder Spielanlagen, an verkehrsreichen Strassen sowie an weiteren Orten mit signalisiertem Anleingebot sind Hunde zwingend an der Leine zu führen. In der Zeit vom 
1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Thurgau darüber im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht. 

Hunde, die älter als fünf Monate sind, müssen der Stadt innert zehn Tagen gemeldet werden. 

 


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