Inkraftsetzung Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

  03.04.2024 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) hat entschieden, dass die von der Gemeindeversammlung Romanshorn am 26. Juni 2023 beschlossene Ergänzung von Artikel 5 des Baureglements (Massvorschriften: maximale Gebäudelänge von 120 Metern in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen) genehmigt wird.

Aufgrund dieses vorgezogenen DBU-Entscheids zur Nachführung des Rahmennutzungsplans konnte der Stadtrat per sofort nun die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) in Kraft setzen. Diese Inkraftsetzung bildet die Grundlage für mehrere Projekte der verschiedenen Körperschaften, namentlich den Bau der Mehrzweckhalle, des Schulhauses Brüggli, aber auch für die Entwicklung auf dem Areal der Kantonsschule Romanshorn.

Gleichzeitig konnten die Umzonungen der Parzellen 824 und 2949 für die Mehrzweckhalle Bach beziehungsweise das Schulhaus Brüggli in Kraft gesetzt werden. Das Baugesuch für die Mehrzweckhalle Bach wird voraussichtlich anfangs Mai 2024 öffentlich aufgelegt.  

Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)


 


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