Informationen Bauverwaltung
15.08.2024 Salmsach: offizielle MitteilungenInformationsanlass Revision Ortsplanung / Kleinsiedlungen Salmsach
Der Gemeinderat Salmsach und die Fachplaner der NRP Ingenieure AG informieren Sie gerne über die geplanten Anpassungen der Ortsplanung (Zonenplan und Baureglement). Diese Anpassungen wurden erforderlich infolge der Nichtgenehmigungen des DBU (Departement für Bau und Umwelt) und der auferlegten Änderung der Kleinsiedlungen (Fehlwies, Hütten und Ober-Buhreute). Der öffentliche Informationsanlass findet am
Mittwoch, 28. August 2024, von 19.30– 20.30 Uhr im Singsaal Schulhaus Bergli, Schulstrasse 23 in Salmsach statt.
Öffentliche Vernehmlassung
Die Vernehmlassung findet anschliessend an den Informationsanlass bis Ende September 2024 statt. Hierzu kann innert dieser Frist die schriftliche Stellungnahme zu den Änderungen der Ortsplanung beim Gemeinderat Salmsach, Arbonerstrasse 8, 8599 Salmsach, eingereicht werden.
Die Unterlagen der Ortsplanung können in dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.
Die Vernehmlassung ist kein Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information sowie der Mitwirkung der Bevölkerung.
Entwurf Verkehrsanordnung
(Einwendungsverfahren)
Gemeinde: Egnach, Salmsach.
Ort, Strasse: Untere Buhreute.
Antragsteller: Gemeinden Egnach und Salmsach
Anordnung: Lastwagenfahrverbot, Aufhebung Höchstgewicht 3.5 t
Mit Eingabe vom 23. Juli 2024 beantragen die Gemeinden Egnach und Salmsach dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordung: Die Signale 2.07 «Verbot für Lastwagen» mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» und die Aufhebung der Signale 2.16 «Höchstgewicht 3.5 t» gemäss Situationsplan vom 14. März 2024. Der Situationsplan kann bei den Gemeinden Egnach und Salmsach eingesehen werden. Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Frauenfeld, 16. August 2024,
Departement für Bau und Umwelt