Mieterwechsel sind meldepflichtig
20.09.2024 Uttwil: offizielle MitteilungenSeit dem 1. August 2009 sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschafts-verwaltungen gegenüber den Einwohnerdiensten gesetzlich verpflichtet, Mieterwechsel innert 14 Tagen zu melden. Leider stellen die Einwohnerdienste Uttwil hin und wieder fest, dass diese Meldungen nicht erfolgen.
Meldepflichtig sind Zu- und Wegzüge aus dem Haushalt sowie Umzüge innerhalb der Liegenschaft. Diese Meldung enthält die Angabe der Wohnungsnummer, des ausziehenden und einziehenden Mieters sowie das Datum des Mieterwechsels. Gerne darf dazu auch unser Meldeformular auf der Homepage benutzt werden.
Formular Meldung Mieterwechsel
Wir danken Ihne für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei der Umsetzung der Meldepflicht.
Einwohnerdienste Uttwil