Mieterwechsel sind meldepflichtig

  20.09.2024 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Seit dem 1. August 2009 sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschafts-verwaltungen gegenüber den Einwohnerdiensten gesetzlich verpflichtet, Mieterwechsel innert 14 Tagen zu melden. Leider stellen die Einwohnerdienste Uttwil hin und wieder fest, dass diese Meldungen nicht erfolgen.

Meldepflichtig sind Zu- und Wegzüge aus dem Haushalt sowie Umzüge innerhalb der Liegenschaft. Diese Meldung enthält die Angabe der Wohnungsnummer, des ausziehenden und einziehenden Mieters sowie das Datum des Mieterwechsels. Gerne darf dazu auch unser Meldeformular auf der Homepage benutzt werden.

Formular Meldung Mieterwechsel 

Wir danken Ihne für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei der Umsetzung der Meldepflicht.

Einwohnerdienste Uttwil


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote