Neues Reglement regelt die Nutzung des öffentlichen Grunds
12.12.2024 Romanshorn: offizielle MitteilungenEin neues Reglement regelt die Nutzung des öffentlichen Grunds in Romanshorn. Es unterscheidet zwischen befristeten und dauerhaften Nutzungen und definiert Zuständigkeiten sowie Gebühren.
Der Erlass des Stadtrats stützt sich auf das kantonale Gesetz über Strassen und Wege, das den Gemeinden die Ausarbeitung entsprechender Reglemente erlaubt. Ziel ist es, die verschiedenen Formen der Nutzung – gesteigerter Gemeingebrauch und Sondernutzung – klar zu definieren sowie rechtliche Grundlagen und transparente Verfahren für die Erteilung der notwendigen Bewilligungen zu schaffen.
Der gesteigerte Gemeingebrauch umfasst vorübergehende Nutzungen des öffentlichen Grunds, die über den einfachen Gemeingebrauch hinausgehen, ihn aber nicht völlig ausschliessen. Für solche Nutzungen ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird zeitlich befristet erteilt, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.
Die Sondernutzung betrifft dauerhafte und exklusive Inanspruchnahmen des öffentlichen Grunds, die den allgemeinen Gemeingebrauch vollständig ausschliessen. Sie setzt den Erwerb einer Konzession voraus, die nur gewährt wird, wenn keine überwiegenden Gegeninteressen vorliegen. Darüber wird die Erhebung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Grunds geregelt, etwa für die Verlegung von Werkleitungen.
Mit diesem Reglement schafft die Stadt Romanshorn klare Vorgaben, um die geregelte Nutzung des öffentlichen Grunds sicherzustellen, die Interessen der Allgemeinheit zu schützen und einen rechtlichen Rahmen für private und unternehmerische Nutzungen zu schaffen.
Reglement über den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung von öffentlichem Grund