Mitwirkungsstart zweite Nachführung Rahmennutzungsplan

  09.01.2025 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Zur zweiten Nachführung des Romanshorner Rahmennutzungsplans führt die Stadt vom 10. Januar bis 7. Februar 2025 eine öffentliche Mitwirkung durch. Ziel ist die Anpassung des Zonenplans und des Baureglements an die Vorgaben des kantonalen Departements für Bau und Umwelt (DBU).

Die Gemeindeversammlung Romanshorn hatte am 26. Juni 2023 Änderungen beschlossen, die vom DBU am 30. April 2024 mit Ausnahmen genehmigt wurden. Nicht genehmigt wurden die geplante Touristik- und Freizeitzone bei der Bunkerwiese sowie die Freihaltezonen in den Bereichen Hafenmole und Ostmole des Gemeindehafens.

Zudem soll die ISOS-Baugruppe 01 an der Schlossbergstrasse und der Badstrasse gemäss DBU mit einer Ortsbildschutzzone geschützt werden. Beim Baureglement wurde die Ergänzung von Art. 23 Abs. 1 und 2 des Baureglements nicht genehmigt. Es seien angepasste Vorschriften für die Ortsbildschutzzone zu erlassen. 

Gegen einige nicht genehmigte Punkte hat die Stadt Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Verfahren laufen nach wie vor. Parallel wurden Anpassungen erarbeitet. So der Erlass einer Ortsbildschutzzone an der Schlossberg- und Badstrasse, die Ergänzung von Artikel 23, Absätze 1 und 2, sowie die Anpassung des Begriffs "Gebäudehöhe" in Artikel 23, Absatz 7, im Baureglement.

Öffentliche Sprechstunde am 21. Januar 2025
Die Unterlagen sind bei der Bauverwaltung an der Bahnhofstrasse 13 einsehbar. Am 21. Januar 2025 findet von 17.00 bis 18.30 Uhr zudem im Sitzungszimmer der Bauverwaltung eine öffentliche Sprechstunde für Interessierte mit Stadtrat Philipp Gemperle und Bausekretär Joachim Schrade statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen: www.romanshorn.ch/rahmennutzungsplan
Mitwirkung: https://mitwirken-romanshorn.ch 

Rahmennutzungsplan der Hafenstadt. Bild: Rolf Müller/Stadt Romanshorn


 


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