Grillzeit und Ruhezeiten – ein harmonisches Miteinander

  11.04.2025 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit stehen die ersten Grillpartys an. Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Ruhezeiten zu beachten, um Lärm zu vermeiden:

  • Montag bis Freitag Ruhezeit bis 6.00 Uhr, zwischen 12.00 und 13.00 Uhr sowie ab 20.00 Uhr
  • Samstag ab 18.00 Uhr
  • Allgemeine Nachtruhe ab 22.00 Uhr.

Öffentliche Ruhetage sind alle Sonntage sowie Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. August, Weihnachtstag und 26. Dezember. An diesen Tagen gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ruhetage (Ruhetaggesetz 822.9 vom 11.5.1989).

Während der Ruhezeiten bitten wir, lärmverursachende Arbeiten wie Rasenmähen oder Häckseln zu unterlassen. Jeder Mensch empfindet Lärm unterschiedlich; auch Hundegebell oder spielende Kinder können als störend empfunden werden.

Wir hoffen auf ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz. Oft können bereits ein informatives Gespräch oder die Vorankündigung einer lärmintensiven Tätigkeit zu mehr Verständnis führen.

Wir wünschen allen einen sonnigen Sommer!


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