Inkraftsetzung Gestaltungsplan Säntis Süd / Huebzelg II

  29.04.2025 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Das kantonale Departement für Bau und Umwelt hat die vom Stadtrat Romanshorn erlassene Änderung des Gestaltungsplans Säntis Süd / Huebzelg II für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern an der Huebzelg genehmigt.

Die Änderung des Gestaltungsplans Säntis Süd / Huebzelg II beinhaltete nebst der Schaffung der Voraussetzungen für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern zusätzlich die Anpassung des bestehenden Gestaltungsplans an das neue Recht sowie den aktuellen Gegebenheiten. Der Stadtrat hat Änderungen des Gestaltungsplans unterdessen mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.      

 

Ausschnitt der Anpassung des Gestaltungsplans Säntis Süd. Bild: Stadt Romanshorn

 


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