Prämienverbilligungs-Anträge bis Ende Jahr einreichen
24.04.2025 Romanshorn: offizielle MitteilungenWer die Voraussetzungen erfüllt, kann für die obligatorische Krankenversicherung eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) beantragen.
Entscheidend sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2025. Anspruch haben Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau, die bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse gemäss KVG versichert sind.
Die einfache satzbestimmende Steuer per 1. Januar 2025 darf für Erwachsene 800 Franken und für Kinder 1600 Franken nicht überschreiten. Das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen muss null Franken betragen. Steuerdaten, die nach dem 1. Januar 2025 angepasst werden, werden nicht berücksichtigt. Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 eingereicht werden, eine spätere Neubemessung ist nicht möglich.
Weitere Informationen unter www.romanshorn.ch/krankenkassenkontrollstelle oder telefonisch unter 058 346 83 10 bzw. per E-Mail an [email protected]