Stimmrechtsbeschwerde und Einsprache abgewiesen

  24.04.2025 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

In Romanshorn wurden eine Stimmrechtsbeschwerde zur Kreditvorlage für die Aufwertung der unteren Bahnhofstrasse vom Kanton sowie eine Einsprache zur Bauauflage vom Stadtrat abgewiesen.

Die Stimmberechtigten haben am 24. November 2024 der Kreditvorlage über 3,1 Millionen Franken zur Aufwertung der unteren Bahnhofstrasse zugestimmt. Dagegen ging eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Bemängelt wurde unter anderem eine angebliche Verletzung der Einheit der Materie sowie unvollständige Informationen in der Abstimmungsbotschaft. 

Das Thurgauer Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) hat die Beschwerde nun abgewiesen. Es kam zum Schluss, dass die Vorlage inhaltlich korrekt war und die Stimmberechtigten ausreichend informiert wurden. Das Resultat der Urnenabstimmung behält somit seine Gültigkeit. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Im Anschluss an die Abstimmung wurde das Bauprojekt öffentlich aufgelegt. In diesem Zusammenhang ging eine Einsprache ein, in der Bedenken zur Verkehrssicherheit an mehreren Stellen der unteren Bahnhofstrasse geäussert wurden. Der Stadtrat hat diese Einsprache geprüft und ebenfalls abgewiesen.

Die Verfahren haben die Umsetzung zwischen Bahnhofplatz und der Kreuzung Salmsacher-, Hafen- und Bahnhofstrasse verzögert. Die Arbeiten beginnen nun voraussichtlich im Herbst 2025. 

Aktuell wenig einladend: untere Bahnhofstrasse. Bild: Rolf Müller/Stadt Romanshorn


 


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